Die seit 50 Jahren tiefgreifendste Veränderung des europäischen Patentrechts steht mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht am [1. April] 2023 an. Das neue Einheitspatentsystem führt ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung («Einheitspatent») und ein Einheitliches Patentgericht (Unified Patent Court; «EPG») ein. Dadurch soll die Erteilung von Patenten vereinfacht und zentralisiert wer-den sowie ein europaweites Forum für Patentverletzungs- und Nichtigkeitsklagen gegründet werden.
Mit dem Einheitspatent kann ein einheitlicher Patentschutz wirksam in den zurzeit 17 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten erwirkt werden;. Als Nicht-EU-Land bleibt der Schweiz der Zugang zum Einheitspatentsystem verwehrt. Das europäische Patent kann aber in der Schweiz weiterhin auf herkömmliche Weise validiert werden.
Das Einheitliche Patentgericht wird ausschliesslich zuständig sein für alle Streitsachen bezüglich den neuen Einheitspatenten und den nationalen Teilen europäischer Patente aller teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Während einer Übergangsphase von 7 bis maximal 14 Jahren können jedoch die bisherigen nationalen Gerichte für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen bezüglich europäischer Patente ebenso zuständig sein.
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IPrime erwirkt die erste einstweilige Verfügung vor dem Einheitlichen Patentgericht
Ein gemeinsames Team aus Patent- und Rechtsanwälten von IPrime und einer deutschen Patentanwaltskanzlei hat die erste einstweilige Verfügung in der Geschichte des Einheitlichen Patentgerichts erwirkt. Die einstweilige Verfügung hatte Wirkung in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Italien und war Teil eines länderübergreifenden Gerichtsverfahrens, das IPrime im Auftrag eines Schweizer E-Bike-Herstellers führte.
IPrime veröffentlicht eine Artikelserie über das Einheitspatentsystem
Eine Artikelserie von IPrime, die im KMU-Magazin veröffentlicht wurde, geht auf die Besonderheiten des neuen Einheitspatentsystems ein. In den vier Artikeln wird insbesondere die Bedeutung und Relevanz des Einheitlichen Patentgerichts und des Einheitspatents für Schweizer Unternehmen bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Europa erörtert.
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