Seit 2020 steht Unternehmen, die in der Schweiz ihren Sitz haben, die Möglichkeit offen, von Steuervorteilen der sogenannten Patentbox oder bei Steuern auf Forschungs- und Entwicklungskosten zu profitieren.
Worum geht es bei der Schweizer Patentbox: Auf Antrag einer steuerpflichtigen Person bzw. eines Unternehmens wird der Reingewinn aus Patenten bzw. Patenterträgen im Verhältnis des qualifizierenden F&E-Aufwands zum gesamten F&E-Aufwand pro Patent bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinns berücksichtigt. Dabei besteht die Möglichkeit einer Reduktion der Erträge bis auf maximal 90%, was zu entsprechenden Steuervorteilen führt. Damit entsprechende Patente im Rahmen der Box berücksichtigt werden, müssen diese mit der Forschung und Entwicklung im Zusammenhang stehen ("Nexus-Ansatz") und nach OECD-Vorgaben auch neu, nützlich und nicht offensichtlich sein.
Zudem kann der F&E-Aufwand, der bei einer steuerpflichtigen Person oder einem Unternehmen im Inland direkt oder mittelbar über Dritte angefallen ist, bis zu 150% der effektiven und geschäftlich begründeten F&E-Aufwand als Abzug zuglassen werden. Zuständig sind die Kantone in der Schweiz, die auf Antrag hin Genehmigungen aussprechen.
Vertiefte Hintergrundinformationen zur Schweizer Patentbox finden Sie auf unserer zusammen mit Balmer-Etienne (Treuhand, Prüfung, Beratung) gemeinsam angebotenen Informationsplattform www.patent-box.ch.