Zudem ist er bestens vertraut mit der Betreuung von öffentlich geförderten Projekten, Verträgen mit Instituten und Universitäten sowie dem Arbeitnehmererfinderrecht. Volker Mann erstellt ausserdem Gutachten zur Rechtsbeständigkeit und einer möglichen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Freedom-to-Operate) und verfügt über Erfahrung in der Beurteilung und Bewertung von gewerblichen Schutzrechten, Know-how und damit verbundene Rechte bei Akquisitionen (IP Due Diligence).
Durch die Betreuung von Patentstreitsachen und Vertragsprojekten in Deutschland und anderen relevanten europäischen Ländern, in den USA sowie in Japan hat Patentanwalt Dr. Mann gute Kenntnisse der Rechtssysteme in diesen Ländern.
Die technischen Spezialgebiete von Dr. Mann umfassen:
- technische Keramik
- Polymere
- Solarsilicium
- Aromastoffe
- Naturprodukte
- Arzneistoffe für Mensch und Tier
Durch das Bundesministerium für Justiz wurde Dr. Volker Mann zweimal zum Mitglied der Prüfungskommission für deutsche Patentanwälte ernannt.
Dr. Volker Mann ist Diplom-Chemiker und hat an der Justus Liebig-Universität in Gießen mit einer Dissertation über “Untersuchungen an Pyridinium-Kationen” promoviert.
Die Prüfung zum „European Patent Attorney“ legte er 1980 ab; deutscher Patentanwalt ist Dr. Volker Mann seit 1983. Seine Ausbildung zum Patentanwalt ergänzte er mit Arbeiten bei einem US-Patentanwalt in New York im Jahr 1978. Vor seinem Eintritt in die Kanzlei hat Dr. Mann über viele Jahre als Syndikus-Patentanwalt in der chemischen Grossindustrie gearbeitet. Aus dieser Zeit hat er eingehende Erfahrungen aus allen Bereichen des gewerblichen Rechtschutzes im In- und Ausland.
Dr. Volker Mann spricht fliessend Deutsch und Englisch.
8 Nicht als Rechtsanwalt zugelassen
5 Deutscher Patentanwalt
3 Europäischer Patentanwalt