Intellectual Property and
Technology Law
13.03.2020

Coronavirus - Sars-CoV-2 - Information Schweiz
Der Kanzleibetrieb bei IPrime Zürich ist trotz der durch den Bundesrat verschärften Massnahmen uneingeschränkt aktiv und wir sind wie gewohnt erreichbar.

Am 13. März 2020 hat der Schweizerische Bundesrat die Massnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz erlassen, die zwischenzeitlich verschärft wurden. Dazu gehören Restriktionen für Restaurants, Bars und Diskotheken und Vorgaben für öffentliche oder private Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als fünf Personen sowie Weisungen betreffend Schulen und andere öffentliche Einrichtungen. Es gelten Empfehlungen für den öffentlichen Verkehr sowie für Schweizer Unternehmungen. Weitere Informationen finden sich unter diesem Link.

IPrime hat schon vor Wochen vorbereitende Schritte mit Blick auf die notwendigen Vorkehrungen unternommen. Erfreulicherweise sind alle Mitarbeitenden bei uns wohlauf und der Kanzleibetrieb ist dank unserer hochautomatisierten IT voll funktionsfähig. Seit Mitte März 2020 sind unsere Anwälte und Mitarbeitenden grundsätzlich aus dem Homeoffice tätig. Besprechungen an unserem Kanzleisitz können wie üblich nach Terminvereinbarung stattfinden und auch alle weiteren Services werden von uns wie gewohnt wahrgenommen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter unserer Kanzleitelefonnummer oder über unsere E-Mail Kontakte wie gewohnt zur Verfügung.

Wir werden Sie in unserem News-Bereich aktuell informiert halten und hoffen, dass auch Sie in diesen unruhigen Zeiten gesund und wohlauf sind.

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