Bei IPrime verbindet sich langjährige Expertise im Bereich des Kunst- und Kulturgüterschutzes mit vertieftem Fachwissen in den Rechtsgebieten rund um das Geistige Eigentum, das Urheberrecht, das Markenrecht und die Prozessführung. Wir unterstützen, beraten und vertreten Sammler, Künstler, Galerien, Auktionshäuser, Museen und Kultureinrichtungen bei der Vertragsausarbeitung, der Streitbeilegung und Vergleichsverhandlungen sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen.
Die umfangreiche Erfahrung der Kanzlei in grenzüberschreitenden Gerichts- und Schiedsverfahren befähigt IPrime selbst komplexeste Kunstrechtfälle für ihre Mandanten zu verhandeln. Nebst der Beratung im schweizerischen Recht koordinieren wir, wo erforderlich, die Zusammenarbeit mit unserem bewährten Netzwerk von ausländischen Anwaltskanzleien und Spezialisten.
Unsere Anwälte publizieren, unterrichten und referieren regelmässig zu kunst- und kulturgüterrechtlichen Themen.
Vertretung von Bühnenkünstlern in Schiedsverfahren
IPrime vertrat Künstler vor dem Bühnenschiedsgericht in Fragen des Bühnenarbeitsrechts und bei finanziellen Ansprüchen aus Werk- und Regieverträgen sowie vor Straf-, Amts- und Zivilgerichten bei Ansprüchen wegen Bühnenunfällen.
IPrime berät eine Zürcher Galerie in einem Vertragsstreit
IPrime beriet eine Schweizer Galerie für zeitgenössische Kunst bei der Beilegung einer vertraglichen Streitigkeit mit einem Kunstzentrum.