Intellectual Property and
Technology Law

Schweizer Patentbox

Patentbox für Forschung und Entwicklung

Mit der Schweizer Patentbox steht Firmen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, eine attraktive Option am hiesigen Forschungsstandort zur Verfügung. Aufwendungen für F&E sowie Erträge aus in- oder ausländischen Patenten werden berücksichtigt.

Seit 2020 steht Unternehmen, die in der Schweiz ihren Sitz haben, die Möglichkeit offen, von Steuervorteilen der sogenannten Patentbox oder bei Steuern auf Forschungs- und Entwicklungskosten zu profitieren. 

Worum geht es bei der Schweizer Patentbox: Auf Antrag einer steuerpflichtigen Person bzw. eines Unternehmens wird der Reingewinn aus Patenten bzw. Patenterträgen im Verhältnis des qualifizierenden F&E-Aufwands zum gesamten F&E-Aufwand pro Patent bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinns berücksichtigt. Dabei besteht die Möglichkeit einer Reduktion der Erträge bis auf maximal 90%, was zu entsprechenden Steuervorteilen führt. Damit entsprechende Patente im Rahmen der Box berücksichtigt werden, müssen diese mit der Forschung und Entwicklung im Zusammenhang stehen ("Nexus-Ansatz") und nach OECD-Vorgaben auch neu, nützlich und nicht offensichtlich sein.

Zudem kann der F&E-Aufwand, der bei einer steuerpflichtigen Person oder einem Unternehmen im Inland direkt oder mittelbar über Dritte angefallen ist, bis zu 150% der effektiven und geschäftlich begründeten F&E-Aufwand als Abzug zuglassen werden. Zuständig sind die Kantone in der Schweiz, die auf Antrag hin Genehmigungen aussprechen.

Vertiefte Hintergrundinformationen zur Schweizer Patentbox finden Sie auf unserer zusammen mit Balmer-Etienne (Treuhand, Prüfung, Beratung) gemeinsam angebotenen Informationsplattform www.patent-box.ch.


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